Regelkontrolle

Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit sind Bäume in Deutschland gem. der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig zu kontrollieren.

Diese Kontrolle erfolgt als Regelkontrolle in Form einer visuellen Baumkontrolle. Nach der FLL-Baumkontrollrichtlinie sind die Bäume abhängig vom Alter und Gesundheitszustand und der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs zwischen „alle 3 Jahre“ und „1 x jährlich“ zu kontrollieren (FLL 2020).

Diese Regelkontrollen werden „in Form von Sichtkontrollen durch fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus“ vorgenommen. In den meisten Fällen ermöglicht dies eine zeiteffiziente und zuverlässige Einschätzung der Bruch- und Standsicherheit eines Baumes. Durch Untersuchungsgeräte gestützte eingehende Untersuchungen mit erhöhtem Zeit- und Kostenaufwand sind nur dann anzuordnen, wenn nach visueller Untersuchung „Zweifel über die Verkehrssicherheit und/oder die zu treffenden Maßnahmen bleiben“ (FLL 2020). Sie bleiben eher die Ausnahme.

 

Quellen:

FLL 2020: Baumkontrollrichtlinien – Richtlinien zur Überprüfung der Verkehrssicherheit, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., 52 S.